Ehrenamtliche Tätigkeiten

Herr Rechtsanwalt Fuhrmann ist seit über vier Jahrzehnten aktiver Sportschütze. Seit über zwei Jahrzehnten ist Rechtsanwalt Fuhrmann ehrenamtlich im Deutschen Schützenswesen tätig.

Das deutsche Schützenswesen zählt seit dem Jahr 2015 zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO.


Württembergischer
Schützenverband 1850 e.V.

Der Württembergische Schützenverband ist mit ca. 85.000 Mitgliedern der älteste Mitgliedsverband des Deutschen Schützenbundes.

Rechtsanwalt Fuhrmann war von 1997 – 2006 Syndikus des württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. und von 2006 – 2018 stellvertretender Vorsitzender des Ehrenrates des Verbandes. Der Ehrenrat hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Vereinigungen oder Streitigkeiten persönlicher Art zwischen mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern oder bei Verfehlungen allgemeiner Art zu vermitteln bzw. zu entscheiden. Für das Amt ist die Befähigung zum Richteramt erforderlich.

Im Jahr 2018 wurde RA Fuhrmann vom Landesschützenmeisteramt des Verbandes wieder als Syndikus berufen und gehört insoweit auch dem Landesausschuss des Verbandes an. Rechtsanwalt Fuhrmann ist Träger der Verdienstmedaille des Württembergischen Schützenverbandes für besondere Verdienste um das Schützenwesen. Im Rahmen dieser Tätigkeit berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Fuhrmann sowohl den Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. in rechtlichen und sportrechtlichen Fragen sowie die Mitglieder/Vereine des Schutzverbandes außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich.


Deutscher Schützenbund (DSB)

Der Deutsche Schützenbund ist mit ca. 1,45 Mio Mitgliedern der viertstärkste Sportverband in Deutschland.

Mit Ernennungsurkunde vom 16. November 2017 wurde RA Fuhrmann durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes zum Mitglied des DSB Gerichts erster Instanz und amtierenden Richter berufen. Im Rahmen dieser Tätigkeit entscheidet RA Fuhrmann mit seinen Richterkollegen u.a. über die Verhängung von Sanktionen, wie Verwarnungen, Geldbußen, Aberkennung von Ehrungen, das Verbot ein Amt im DSB zu bekleiden, das Ruhen der Mitgliedschaft und den Ausschluss aus dem DSB, ferner auch bei Streitigkeiten über Nominierungsfragen (auch bei der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen wie den Olympischen Spielen), bei der Vergabe von Veranstaltungen und bei Satzungsfragen.



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